Ab 1. Juni 2023 ist jeder Hundehalter bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde verpflichtet einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde vorzuweisen. Diese ist personenbezogen und gilt auch als Nachweis für alle weiteren Hunde.
Dieser dreistündige Theorievortrag setzt sich aus einem einstündigen Tierarztvortrag und einem zweistündigen Vortrag einer fachkundigen Person (Hundetrainer) zusammen.
Wia Z'haus, Langschwarza 19-20, 3944 Langschwarza
9. Jänner 2026, 17 Uhr
75,00€
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